Spenden steuerlich absetzen
Spenden an Anajô können in Österreich steuerlich berücksichtigt werden.
Für Privatpersonen
Damit Ihre Spende automatisch an das Finanzamt gemeldet und in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden kann, benötigen wir:
• Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen
• Ihr Geburtsdatum
• die Schreibweise genau wie im Zentralen Melderegister
Geben Sie diese Angaben bei der Überweisung im Verwendungszweck an oder übermitteln Sie sie uns über den dafür vorgesehenen Kontaktweg.
Privatpersonen können Spenden an begünstigte Organisationen grundsätzlich bis zu 10 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte des jeweiligen Jahres als Sonderausgaben geltend machen. Die elektronische Meldung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Für Unternehmen
Unternehmen können Geldspenden an begünstigte Organisationen grundsätzlich bis zu 10 Prozent des Gewinns des jeweiligen Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe berücksichtigen. Für die Unterlagen stellen wir auf Anfrage eine Spendenbestätigung aus.
Sponsoring mit vereinbarter Werbe- oder Kommunikationsleistung ist nicht dasselbe wie eine Spende. Auch Sachspenden können steuerlich anders behandelt werden. Bitte stimmen Sie solche Partnerschaften vorab mit uns ab und klären Sie die konkrete steuerliche Behandlung mit Ihrer Steuerberatung.
Offiziell registriert
Das Anajô Kinderhilfswerk ist als spendenbegünstigte Organisation registriert. Der aktuelle Status kann in der Liste der begünstigten Einrichtungen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen überprüft werden.
Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
Fragen zur Datenübermittlung: office@anajo-kinderhilfswerk.com
Jetzt spenden: https://www.anajo-kinderhilfswerk.com/spenden
BMF-Informationen: https://www.bmf.gv.at/services/spenden-gemeinnuetzigkeit/spenden/infos-spender.html

